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03.04.2020

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Meldung 01 von 1

Für Hessen:

"Die Bußgelder fußen auf dem Infektionsschutzgesetz. Besonders schwere Verstöße gegen die Verordnung können sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft im Wesentlichen vorsätzliche Verstöße, etwa das Abhalten verbotener Veranstaltungen, Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder bei nachgewiesener Weiterverbreitung des Krankheitserregers.

Alle anderen Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten von den Ordnungs- und Gesundheitsämtern geahndet. Verstöße gegen die folgenden Verbote werden mit den entsprechenden Regelsätzen geahndet. Es handelt sich hier um Beispiele. Weitere Faktoren zur Bestimmung des jeweiligen Bußgeldes sind etwa der Umfang oder die Dauer eines untersagten Angebots bzw. die Größe einer Zusammenkunft.

*Regelsatz von 200 Euro* Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher.

*Regelsatz von 500 Euro* Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten.

*Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro* Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens.

*Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro* Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote Verstoß gegen das Bewirtungsverbot Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen".

Es fällt auf, wie völlig unklar die Regeln sind. „Das Organisieren von Zusammenkünften“ ist zB mit bis zu 1000€ bepreist, aber „Zusammenkünfte und Ansammlungen“ von „mehr als zwei Personen“ werden nur „in der Öffentlichkeit“ bestraft. Also wie viele darf man denn nun privat auf einmal treffen?

Dieser Katalog setzt uns ein Stück weit polizeilicher und ordnungsamtlicher Willkür aus. Wenn ihr euch davor schützen wollt, lernt, euch in ihm zurecht zu finden und zu orientieren! Sonst werdet ihr am Ende bestraft, ohne zu wissen, ob ihr überhaupt was falsch gemacht habt.