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13.04.2022

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Völkermord gestern und heute (1/12) Der Völkermord, oder Genozid, wird seit Jahrtausenden als strategisches Mittel genutzt, um den Feind in einem Konflikt niederzuwerfen. Die Wirkung kann grob zweierlei sein: 1. Die direkte militärische Unterwerfung durch den Massenmord, und 2. die Demoralisierung der feindlichen Truppen und der feindlichen Zivilgesellschaft, was zu einer Kapitulation zwingen soll. Zivilgesellschaften, auch Volk genannt, können dabei häufig gar nicht fassen, wie eine solche Grausamkeit politischen Absichten zugute kommen können. Völkermorde und die Eskalation im Vorfeld eines Völkermordes bedeuten die Polarisierung zweier Gruppen, die sich für „Gut“ und die Anderen für „Schlecht“ hält. Beide Gruppen werden somit zu Vertretern der Agenden ihrer Politikerinnen und Politiker. Weitere Faktoren sind der Aufbau und die Geschichte der dahinterstehenden Ideologien Doch die Begrifflichkeit des „Völkermord“ ist ungenau und interpretationsanregend. Daraus ergeben sich mehrere Dilemmas. Die „UN-Konvention gegen Völkermord“ definiert wie folgt: „Völkermord bedeutet eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“.

Aus diesem Artikel II der Konvention leiten sich in Artikel III die entsprechenden Strafakte ab: „Die folgenden Handlungen sind strafbar:

a) Völkermord b) Verschwörung zum Völkermord c) Direkte und öffentliche Aufforderung zum Völkermord d) Versuch der Begehung eines Völkermords e) Mittäterschaft am Völkermord“.

Die Probleme, die mit dieser Definition einhergehen sind zunächst nicht unsere Probleme, sondern die Probleme der Rechtsprechung. Sie müssen urteilen, was „Absicht“ ist, oder ab wann Lebensbedingungen „zerstörerisch“ sind. Ich als Laie traue mir das an dieser Stelle nicht zu. Zivilgesellschaften sehen sich eher mit dem Problem konfrontiert, dass der Vorwurf des Völkermords recht häufig erhoben wird. Unsere Aufgabe ist es, hinter diesen Vorwürfen Handlungsimperative zu erkennen und diese zu hinterfragen. Denn nicht selten werden Begriffe, wie „Völkermord“, „Genozid“ oder auch „Holocaust“ eingesetzt, um politische Agenden zu verfolgen die nicht im Interesse der Zivilgesellschaft sind. Diese Begriffe appellieren an unsere Moral, unsere Ideologie, dass Morden auf Grundlage von „nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen“ Motiven schlecht sei und verhindert werden müsse. Solche Beschreibungen menschlichen Leides generierten Schuldgefühle, eines der üblichsten negativen Gefühle menschlicher Zivilisationen, die von Akteuren genutzt werden können, um die Entscheidungen der Schuldgeplagten zu modifizieren. Mit diesen Begriffen können sowohl militärische Kriegslust geschürt werden, als auch Solidarität mit Kriegsparteien. Insbesondere die Solidarität kann weitergehende Maßnahmen, wie wirtschaftliche Unterstützung legitimieren. Beide Ebenen, die militärische und die wirtschaftliche, sind entscheidend für den Ausgang eines Krieges.

Quellen

  1. Un Documentswww.un-documents.net
    http://www.un-documents.net/a3r260.htm
  2. Researchgatewww.researchgate.net
    https://www.researchgate.net/publication/261586081_A_Content_Analysis_of_Guilt_Appeals_in_Popular_Magazine_Advertisements