Rechtsextremer Sieger des vom Verfassungsgericht annullierten 1. Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen Călin Georgescu klagt vor EU-Menschenrechtsgerichtshof für Durchführung eines 2. Wahlgangs mit Stichwahl zwischen ihm und Regierungskandidatin; Georgescu wird vorgeworfen, 1. Wahlgang mit unerlaubter Einflussnahme durch TikTok und mit Hilfe RUSSLANDs gewonnen zu haben (mit APA), wobei Recherchen einer rumänischen Plattform auf Grundlage einer (1) anonymen Aussage eines Steuerbeamten ergeben, dass nicht Georgescu, sondern Regierungspartei PNL die Internet-Kampagne bezahlt habe (von LSchäfer).
Verfassungsgericht erklärt bisherige Bestimmung für nicht bindend, dass nur Parteien oder Bündnisse mit mehr als 20% im Parlament Präsidentschaftskandidaten+ aufstellen können; bei Präsidentschaftswahlen 2029 werden also vermutlich mehr Menschen antreten.